Im malerischen Vegesack, wo die Weser sanft plätschert und der Wind die Geschichten der Seefahrer erzählt, wohnen Gabriele und Sven Zimmermann. Ihre neue Wohnung im Hartmannstift-Quartier sollte ein Ort des Wohlfühlens sein. Doch für Gabriele, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist, ist der Alltag alles andere als einfach. Ein Jahr nach dem Umzug zeigt sich, dass die versprochenen Anpassungen an ihrer Wohnung nicht umgesetzt wurden. Die Türen, die eigentlich barrierefrei sein sollten, sind für sie unüberwindbare Hürden.

„Es ist frustrierend“, sagt Gabriele. „Ich kann die Tür nicht allein öffnen. Wenn etwas passiert, wie soll ich dann rauskommen?“ Der Eigentümer, die KM Immobilien GmbH, beruft sich auf ein Brandschutzkonzept und lehnt es ab, die Türen nachjustieren zu lassen. Da hilft kein Bitten und kein Betteln. Die Geschäftsführer äußern sich nicht zu individuellen Mietverhältnissen, betonen aber, dass Nachrüstungen an anderen Wohnungen grundsätzlich möglich seien. Aber was nützt das, wenn man selbst in der Falle sitzt?

Die Suche nach einem Zuhause

Die Zimmermanns haben vier Jahre nach einer rollstuhlgerechten Wohnung gesucht. In einer Stadt, die so viele Möglichkeiten bietet, sind passende Angebote rar gesät. Als sie schließlich die Wohnung besichtigt hatten, schien es ein Lichtblick zu sein: Ihnen wurde versichert, dass die Türen eingestellt werden würden. Doch das blieb ein leeres Versprechen. Gabriele kann nicht nur nicht selbstständig die Wohnung verlassen, sondern hat auch gesundheitliche Probleme, die durch die ständige Belastung noch verstärkt werden. Depressionen und körperliche Beschwerden plagen sie.

Der Schock saß tief, als ihre Hündin starb, weil sie nicht zum Tierarzt konnte, während Sven bei der Arbeit war. Ein Moment, der die Zerbrechlichkeit ihrer Situation eindringlich verdeutlicht. Sven selbst hat im Jahr 2022 einen Burn-out erlebt, und die ständige Unsicherheit, wie es weitergehen soll, drückt schwer auf seinen Schultern. „Wir fühlen uns hier nicht zu Hause“, sagt er. Die Hausverwaltung verweist auf Datenschutz und äußert sich nicht zu ihren individuellen Fällen. Ein Teufelskreis, aus dem es scheinbar kein Entrinnen gibt.

Die rechtlichen Grundlagen

Die Situation der Zimmermanns ist leider kein Einzelfall. Der eklatante Mangel an barrierefreiem Wohnraum wird in zahlreichen Studien thematisiert. Laut DIN 18040-2, dem Regelwerk für barrierefreies Bauen, sollten zumindest in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Doch in der Realität sieht das oft anders aus. Die Norm unterscheidet zwischen „barrierefrei nutzbaren Wohnungen“ und „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen“. Letztere sind für Menschen wie Gabriele entscheidend. Und genau hier hapert es oft.

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Die Normen und Vorschriften sind da, doch sie werden nicht konsequent umgesetzt. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur eine schöne Idee, sondern eine Notwendigkeit für viele Menschen. Die Voraussetzungen für barrierefreies Wohnen müssen an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Das gilt nicht nur für die Türen, sondern auch für die Infrastruktur der gesamten Wohnanlage. Gabriele und Sven hoffen auf eine Lösung, vielleicht eine Unterstützung durch die Krankenkasse für eine elektrische Türöffnung. Es bleibt zu wünschen, dass der Vermieter endlich reagiert, denn niemand sollte sich in den eigenen vier Wänden wie in einem Gefängnis fühlen müssen.