Im Landkreis Osterholz wird die rechtliche Betreuung immer wichtiger. Im Jahr 2024 stieg die Zahl der rechtlichen Betreuungen auf 1731 – das sind 74 mehr als im Vorjahr. Diese Zunahme ist kein Zufall. 244 neue Betreuungen wurden eingerichtet, während 225 aufgrund von Fortzug oder Todesfall endeten. Es ist ein sensibles Thema, das oft im Verborgenen bleibt, aber die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache.
Astrid Folkers und ihr engagiertes Team sind die ersten Ansprechpartner, wenn es um komplexe Fälle zur Selbstbestimmung geht. Sie ziehen Beratungsstellen hinzu, um sicherzustellen, dass die betroffenen Personen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Die Betreuungsstelle übernimmt dabei eine Vielzahl von Aufgaben: Sie ist zuständig für die Berufszulassung und Qualifizierung der Betreuer und gibt Vorschläge ab. Interessanterweise ist eine juristische Ausbildung für die Zulassung als Betreuer nicht unbedingt erforderlich. Das bietet Chancen für viele Menschen, die einen Beitrag leisten möchten.
Die Rolle der Betreuer
Die Verwaltungsabteilung der Kreisbehörde hat die Aufgabe, zu prüfen, in welchen Fällen Erwachsene aufgrund von Krankheit, Alter oder Beeinträchtigung nicht mehr selbst für ihre rechtlichen Belange sorgen können. Das Betreuungsgericht ist die letzte Instanz, die über die Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung entscheidet. Dabei wird stets betont, wie wichtig es ist, die Selbstbestimmung der betroffenen Personen zu respektieren. Ein Hausbesuch, um den Sachverhalt zu ermitteln und den Regelungsbedarf zu identifizieren, gehört zum Standardprozess.
Im vergangenen Jahr wurden 821 Stellungnahmen für das Gericht erstellt. Es ist bemerkenswert, dass 63 Verfahren ohne Gerichtsentscheidung endeten, weil eine Lösung wie eine Vorsorgevollmacht gefunden wurde. Etwa 60 % der betreuten Personen haben einen Berufsbetreuer, während 40 % von ehrenamtlichen Betreuern unterstützt werden. Ein Berufsbetreuer benötigt schätzungsweise 40 bis 60 rechtliche Betreuungen gleichzeitig, um über die Runden zu kommen. Das zeigt, wie herausfordernd dieser Job ist!
Qualifikation und Unterstützung
Die Verwaltung in Osterholz bietet jährlich zwei Grundlagen- und drei Weiterbildungsvorträge für ehrenamtliche Betreuer an. Vor der Zulassung als Berufsbetreuer müssen Eignung, Zuverlässigkeit und Sachkenntnisse nachgewiesen werden. Zudem ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 250.000 Euro pro Betreutem erforderlich. Das klingt nach einem soliden Plan, um sowohl die Betreuer als auch die Betreuten zu schützen.
Eine rechtliche Betreuung sollte jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn andere Hilfen, wie etwa aus dem Sozialrecht, nicht ausreichen. Hier kommt das reformierte Betreuungsrecht ins Spiel, das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Ziel dieser Reform ist es, die größtmögliche Selbstbestimmung für betreute Personen zu sichern. Betreuer sind gefordert, die Wünsche der betreuten Personen in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungen zu stellen. Das klingt nur logisch, oder? Schließlich geht es ja um deren Leben!
Regelmäßige persönliche Kontakte zwischen Betreuer und betreuter Person sind jetzt Pflicht, und die Berichte des Betreuers an das Gericht müssen die Sichtweise der betreuten Person widerspiegeln. Die gesetzlichen Vorgaben wurden verschärft, um höchstpersönliche Lebensbereiche zu schützen. Auch die Registrierung aller beruflichen Betreuer durch die zuständige Betreuungsbehörde ist neu und soll helfen, Mindeststandards für Eignung und Qualifikation zu etablieren.
Insgesamt zeigt sich, dass die rechtliche Betreuung im Landkreis Osterholz ein dynamisches und wichtiges Thema ist. Die Zahlen und Veränderungen in der Gesetzgebung verdeutlichen, wie vielschichtig und anspruchsvoll die Betreuung von Menschen ist, die aus unterschiedlichen Gründen Unterstützung benötigen. Die Entwicklungen in diesem Bereich sind nicht nur statistisch interessant, sondern berühren das Leben vieler Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind.