In Bremen zeigt sich ein besorgniserregendes Bild: Fast jedes zweite Vorschulkind hat Schwierigkeiten, sich auf Deutsch auszudrücken. Das hat den Senat auf den Plan gerufen, der nun plant, die Sprachförderung für Kinder in Kitas gesetzlich zur Pflicht zu machen. Bildungssenator Mark Rackles von der SPD hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der besagt, dass betroffene Kinder künftig an Sprachfördermaßnahmen in ihren Kitas teilnehmen müssen. Ein Schritt, der längst überfällig scheint, wenn man bedenkt, dass die Testergebnisse für 2025 voraussagen, dass 49,2% der Vorschulkinder in Bremen (das sind etwa 2.740 Kinder!) Sprachförderbedarf haben werden.
Die geplante Pflicht zur Sprachförderung soll mindestens zwölf Monate vor der Einschulung beginnen. Für Kinder mit geringen Deutschkenntnissen sogar eineinhalb Jahre vorher. Das bedeutet, dass die Kleinen mindestens 20 Wochenstunden in eine Kita gehen müssen, um die nötige Unterstützung zu erhalten. Und wer sich nicht daran hält? Der könnte mit einem Zwangsgeld rechnen. Ein strenger, aber vielleicht notwendiger Schritt, um sicherzustellen, dass alle Kinder die gleiche Chance auf eine gute Bildung haben.
Breite Unterstützung und Bedenken
Die Reaktionen auf den Gesetzentwurf sind gemischt. Während CDU-Bildungspolitikerin Yvonne Averwerser die Notwendigkeit effektiver Sanktionen betont, sieht Rackles keine Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Julia Tiedemann von Bündnis Deutschland bezeichnet den Vorstoß als überfällig, während FDP-Fraktionssprecher Fynn Voigt die verpflichtende Sprachförderung als notwendig erachtet. Diese unterschiedlichen Perspektiven zeigen, wie wichtig das Thema ist und wie viel auf dem Spiel steht.
Ein Blick über die Stadtgrenzen hinaus zeigt, dass auch auf Bundesebene bereits viele Initiativen zur sprachlichen Bildung und Förderung laufen. Das Bundesbildungsministerium unterstützt beispielsweise Projekte, die darauf abzielen, Chancengleichheit zu schaffen. Studien belegen, dass viele Kinder und Jugendliche in Deutschland unzureichende Sprachkompetenzen aufweisen – eine Entwicklung, die nicht nur die Bildung, sondern auch die gesellschaftliche Teilhabe gefährdet. Die Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift“ (BiSS) beispielsweise, die 2013 ins Leben gerufen wurde, hat bereits über 600 Schulen und Kitas in ganz Deutschland erreicht.
Der Weg zur besseren Sprachförderung
Die Notwendigkeit einer frühen und systematischen Sprachförderung ist unbestritten, insbesondere für Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen. Über 90% der Kinder zwischen drei und sechs Jahren besuchen eine Kita oder einen Kindergarten, was die Bedeutung dieser Institutionen für die sprachliche Entwicklung unterstreicht. In Bremerhaven zeigt sich die Situation sogar noch dramatischer: Dort haben 58,5% der Vorschulkinder Bedarf an Sprachförderung. Der Gesetzentwurf könnte somit ein entscheidender Schritt sein, um die Sprachkompetenzen der Jüngsten zu verbessern.
Die digitale Welt bietet zudem neue Möglichkeiten zur individuellen Förderung. Projekte wie die Online-Plattform LONDI unterstützen Diagnosen und Interventionen bei Lernstörungen, während der Ausbau von Online-Leseförderungen durch den MENTOR – Bundesverband neue Wege eröffnet, um Kinder in ihrem Lernprozess zu begleiten. In einer Zeit, in der immer mehr Kinder mit Fluchterfahrung in Deutschland ankommen, ist es wichtig, den Erstkontakt mit der deutschen Sprache zu erleichtern und sie gezielt zu unterstützen.
Der Gesetzentwurf von Bildungssenator Rackles wird voraussichtlich Ende 2026 in der Bremischen Bürgerschaft beschlossen und soll ab dem Kita- und Schuljahr 2027/28 gelten. Die Sprachförderung wird somit nicht nur zu einem gesetzlichen Anspruch, sondern ist auch Teil einer umfangreichen Qualitätsoffensive im Bildungsbereich. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird – eines steht jedoch fest: Die sprachliche Förderung ist ein Schlüsselfaktor für die Zukunft unserer Kinder.
