Heute ist der 28.05.2026 und in Bremen-Süd, genauer gesagt im Buntentorsteinweg (PLZ 28201), ist ein mobiler Blitzer aktiv! Wer heute mit seinem Fahrzeug dort unterwegs ist, sollte unbedingt aufpassen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung liegt bei 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde zwar noch nicht offiziell bestätigt, aber die Meldungen sind klar – hier wird kontrolliert!
Übrigens, in der ganzen Stadt ist mit Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen. Es lohnt sich also, die Geschwindigkeit im Auge zu behalten. Vor allem, weil die Toleranzabzüge bei mobilen Blitzern wichtig sind. Bis 100 km/h gibt es einen Abzug von 3 km/h, und bei schnelleren Fahrten – nun ja, es wird etwas komplizierter, denn da gilt in der Regel ein Abzug von 3 Prozent vor der Bußgeldberechnung.
Die Kosten im Bußgeldkatalog
Wenn wir schon beim Thema Bußgelder sind: Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind in Bremen und deutschlandweit einheitlich geregelt. Das bedeutet, dass man sich nicht auf ein „Das ist hier aber anders“ verlassen kann. Das neue Jahr 2026 bringt einige Verschärfungen mit sich, die aus der StVO-Novelle 2021 resultieren. Wer mit seinem Pkw innerorts zu schnell fährt, muss mit folgenden Strafen rechnen:
- Bis 10 km/h: 20 € – keine Punkte
- 11-15 km/h: 40 € – keine Punkte
- 16-20 km/h: 60 € – keine Punkte
- 21-25 km/h: 100 € – 1 Punkt
- 26-30 km/h: 150 € – 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot möglich
- 31-40 km/h: 200 € – 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot möglich
- 41-50 km/h: 320 € – 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot möglich
Die Liste könnte noch weitergehen – und das tut sie auch! Wer über 70 km/h zu schnell ist, kann mit bis zu 700 € Strafe und mehreren Punkten rechnen. Und das ist nicht alles, denn Fahrverbote drohen oft nur bei wiederholten Verstößen. Das heißt, zweimal ordentlich Gas geben kann einen teuer zu stehen kommen!
Wichtige Hinweise
Ein weiterer Punkt, der häufig übersehen wird: Falsche Kalibrierungen oder technische Defekte können dazu führen, dass ein Bußgeldverfahren eingestellt wird. Aber hey, darauf sollte man sich nicht verlassen! Wer sich sicher ist, kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch einlegen. Es gibt also einige Möglichkeiten, sich zu wehren.
Wenn man sich unsicher ist oder Fragen hat, kann man die Bußgeldstelle des Stadtamts Bremen kontaktieren. Die E-Mail-Adresse lautet bussgeldstelle@ordnungsamt.bremen.de und telefonisch ist man unter 0421-36 18 86 24 erreichbar. Vielleicht hilft ein kurzer Anruf, um Klarheit zu bekommen.
In Bremen wird das Fahren im Straßenverkehr also stets mit einem Auge auf die Geschwindigkeit betrachtet. Wer die Regeln beachtet, kommt sicher und ohne teure Überraschungen ans Ziel. Und das ist doch das Wichtigste, oder?
