In Huchting gibt’s Neuigkeiten, die so schnell nicht aus dem Kopf gehen werden. Der Ersatzneubau des Werner-Damke-Stegs lässt auf sich warten – und zwar um mindestens ein ganzes Jahr. Ursprünglich war geplant, dass die Bauarbeiten bereits 2025 beginnen sollten, aber wie das manchmal so ist, haben zusätzliche Anforderungen im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren alles durcheinandergebracht. Die Stadtgemeinde Bremen steht nun vor der Herausforderung, die strengen EU-rechtlichen Vorgaben für den Gewässerschutz zu erfüllen – ein Unterfangen, das für viele Kopfschmerzen sorgt.
Mit einem neuen Baubeginn im Sommer 2027 wird nun gerechnet. Der Beirat Huchting hat sich jahrelang für die Genehmigung des Ersatzneubaus eingesetzt, und es gab tatkräftige Unterstützung vom CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Hartmut Bodeit. Das geplante Bauwerk soll eine barrierefreie Spundwand mit einem befestigten Weg umfassen, was sicherlich vielen Anwohnern zugutekommen wird. Die Fertigstellung des Stegs ist für Herbst 2027 vorgesehen, aber das hängt stark von den Gutachten und dem noch ausstehenden Verfahren ab.
Die Herausforderungen im Wasserrecht
Um den Neubau voranzubringen, sind einige Maßnahmen notwendig. Dazu gehört unter anderem die Biotoptypenkartierung und die strikte Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie. Das wasserrechtliche Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren muss durchlaufen werden, und die Zeitplanung sah vor, dass die erforderlichen Unterlagen bereits im Herbst des Vorjahres eingereicht werden sollten. Aber wie das Leben so spielt: Eine geänderte Genehmigungsprozedur hat den ursprünglichen Zeitrahmen über den Haufen geworfen.
Die Vorprüfung hat ergeben, dass zusätzliche Unterlagen für die Biotoptypenkartierung und den Gewässerschutz benötigt werden. Das bedeutet, dass die notwendigen Untersuchungen und Gutachten bis zum Sommer durchgeführt werden müssen, bevor die Bauarbeiten tatsächlich beginnen können. Die Stadt hat da einiges am Hals – und wir können nur hoffen, dass es bald vorangeht.
Rechtliche Rahmenbedingungen und ihre Bedeutung
Das Wasserrecht in Deutschland ist ein komplexes Thema, das durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt wird. Dieses Gesetz trat bereits am 1. September 2006 in Kraft und regelt die Nutzung und den Schutz von Gewässern. Vor der Föderalismusreform fiel das Wasserrecht unter die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes, was bedeutete, dass es viele unterschiedliche Regelungen gab. Jetzt hat der Bund die volle Gesetzgebungskompetenz, was eine einheitliche Handhabung und mehr Übersichtlichkeit mit sich bringt.
Die Regelungen im WHG sind zentral für Projekte wie den Ersatzneubau des Werner-Damke-Stegs, denn sie stellen sicher, dass Gewässerschutz und nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen im Vordergrund stehen. Die Länder haben zwar die Möglichkeit, von den Bundesregelungen abzuweichen, aber bei anlagen- oder stoffbezogenen Regelungen gibt es wenig Spielraum. Das sorgt für ein gewisses Maß an Komplexität, aber letztlich auch für einen besseren Schutz unserer Gewässer.
In Huchting bleibt also abzuwarten, wie es weitergeht. Die Hoffnungen ruhen nun auf den Gutachten und dem weiteren Verlauf der Genehmigungsverfahren. Wir sind gespannt, ob die Pläne für den Werner-Damke-Steig bald in die Tat umgesetzt werden können. Ein bisschen Geduld ist gefragt, aber vielleicht wird das Warten ja noch belohnt.