Neustadt im Wandel: Bremen packt das Gehwegparken an
Heute ist der 20.07.2026, und die Stadt Bremen hat sich entschlossen, im Herzen der Neustadt frischen Wind in die Parkplatzordnung zu bringen. Ab Montag geht es los mit der Neuregelung des Parkens. Das bedeutet konkret, dass viele Straßen, besonders in Wohngebieten, neu beschildert und markiert werden. Man kann sich schon mal darauf einstellen, dass einige Parkflächen in den engen Straßen der Neustadt wegfallen werden. Der Fokus liegt dabei auf einem Verbot des Gehwegparkens, das bisher eher geduldet wurde, als ernsthaft geahndet.
Bis zum Herbst werden neue Verkehrsschilder aufgestellt und die entsprechenden Markierungen aufgebracht. Das klingt nach einer echten Umstellung, aber es gibt auch positive Nachrichten: Es werden Parkscheinautomaten eingeführt und zusätzliche Fahrradbügel installiert. Für alle Autofahrer, die es gewohnt sind, auf dem Gehweg zu parken, gibt es jedoch einen kleinen Lichtblick – Autos dürfen weiterhin dort stehen, wo es rechtlich möglich und genügend Platz vorhanden ist. Ein bisschen Platz für die Autofahrer bleibt also, auch wenn die Regelung strenger wird.
Hintergrund der Regelung
Diese Maßnahmen sind nicht einfach aus der Luft gegriffen. Sie folgen einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2024, das die Stadt Bremen dazu auffordert, gegen das Gehwegparken vorzugehen. Der Fall wurde von Anwohnern aus der M.-straße, B. Straße und T. Straße angestoßen, die sich über das Parken auf den Gehwegen beschwerten. Diese Einbahnstraßen haben Gehwege, die zwischen 1,75 und 2,00 m breit sind – genug Platz für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen, aber nicht, wenn Autos sie blockieren. Es gab bereits Anträge aus dem Jahr 2018, die jedoch abgelehnt wurden. Die Stadt führte an, dass Verkehrszeichen nur dann aufgestellt werden, wenn sie über gesetzliche Regelungen hinausgehen. Ein bisschen verworren, oder?
Die Kläger argumentierten, dass das Gehwegparken ihre Rechte verletze. Letztendlich gab das Bundesverwaltungsgericht den Anwohnern recht und erkannte an, dass sie einen Anspruch auf Maßnahmen gegen das Gehwegparken haben könnten. Das Gericht stellte fest, dass die gesetzlichen Bestimmungen, konkret § 12 Abs. 4 und 4a StVO, ein klares Verbot für das Parken auf Gehwegen vorsehen. Die Stadt Bremen, die als Beklagte auftrat, muss nun die Anträge der Kläger unter Berücksichtigung dieses Rechtsurteils erneut prüfen.
Ein Platz für alle
Das Ziel dieser ganzen Maßnahmen ist klar: Mehr Platz auf den Bürgersteigen für Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren, Fußgänger und für die kleinen Schulkinder, die oft zwischen parkenden Autos hindurch manövrieren müssen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Sicherheit und Zugänglichkeit in der Stadt zu verbessern. Doch wie wird das bei den Autofahrern ankommen? Sicher wird es einige geben, die sich umgewöhnen müssen. Aber vielleicht ist es auch eine Chance für ein harmonischeres Miteinander auf den Straßen der Neustadt. Schauen wir mal, wie die Sache sich entwickelt!
