Zollaktion auf dem Flohmarkt: Über 160 E-Zigaretten und ein junger Verkäufer im Steuerstress
Am Sonntag, den 21. Juni, wurde der Flohmarkt auf der Bürgerweide in Bremen zum Schauplatz einer überraschenden Kontrolle. Die Beamten des Hauptzollamts Bremen hatten ein wachsames Auge und entdeckten über 160 E-Zigaretten, die ein 21-jähriger Verkäufer im Angebot hatte. Zunächst stießen die Zollfahnder auf sechs Einwegzigaretten ohne die erforderlichen Steuerzeichen. Doch das war erst der Anfang. Im Kofferraum des PKWs des Verkäufers fanden sie weitere E-Zigaretten mit einer Füllmenge von rund 20 ml pro Stück. Wenn man das hochrechnet, ergibt das mehr als 3 Liter Liquid – viel zu viel für die zulässige maximale Füllmenge von 2 ml in Deutschland! Und damit nicht genug: Ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung wurde gegen den jungen Mann eingeleitet, und der Zoll stellte die E-Zigaretten sicher.
Die Salzsäure des Steuerbescheids ließ nicht lange auf sich warten; über 1.000 Euro muss der Verkäufer nun berappen. Solche Kontrollen sind für das Hauptzollamt Bremen Routine. Ob auf Flohmärkten, in Kiosken oder Shishabars – der Zoll schaut genau hin. Schließlich kümmert sich die Behörde um die Erhebung von Verbrauchsteuern. Und die können sich sehen lassen: Im Jahr 2025 erzielte der Zoll Einnahmen von rund 65 Milliarden Euro aus verschiedenen Steuern, darunter die Tabaksteuer, die Alkoholsteuer und die Energiesteuer.
Hintergrund zu E-Zigaretten und Steuerpolitik
Aber was steckt eigentlich hinter diesen Kontrollen und den strengen Vorschriften? Im Jahr 2022 trat das Tabaksteuermodernisierungsgesetz in Kraft, das eine stufenweise Besteuerung von E-Liquids einführte. Dabei sind alle Flüssigkeiten zum Verdampfen, unabhängig vom Nikotingehalt, steuerpflichtig. Ab 2026 wird ein 10-ml-Fläschchen E-Liquid über 3,80 Euro an Steuern und Mehrwertsteuer kosten – das macht die Sache für viele Nutzer nicht gerade günstiger. 2021 gab es noch keine Liquidsteuer, und die Verteuerung ist im Wesentlichen der Steuerpolitik geschuldet.
Doch das ist nicht alles: Ab Februar 2027 wird in der EU der Verkauf von Einweg-E-Zigaretten mit fest verbautem Akku verboten. Dies geschieht im Rahmen der europäischen Batterieverordnung von 2023. Händler müssen ab Juli 2026 gebrauchtes Material für das Recycling zurücknehmen – das betrifft allerdings nur Geräte mit nicht austauschbarem Akku. Wiederaufladbare Systeme bleiben unberührt, was für viele Nutzer eine Erleichterung sein dürfte.
Neue Regelungen und Herausforderungen
Ein Verordnungsentwurf des Bundesministeriums plant zudem ein Verbot von 13 Aromen und Kühlstoffen in E-Liquids. Darunter leiden Stoffe wie Menthol und Sucralose, die in vielen Liquids enthalten sind. Schätzungen zufolge enthalten 80 bis 90 Prozent der aktuellen Liquids mindestens einen dieser verbotenen Stoffe. Die Konsultationsfrist für Branchenverbände endete bereits im Februar 2026, und die Umsetzung der neuen Regelungen wird für 2027 oder 2028 erwartet – ein echter Umbruch für die Branche.
Während der Kern des Marktes, insbesondere die erfahrenen Nutzer und die wiederaufladbaren Systeme, nicht primär Ziel der neuen Regelungen sind, bleibt abzuwarten, wie sich die gesamte Situation entwickeln wird. Es wird spannend zu sehen, wie der Markt auf die bevorstehenden Veränderungen reagiert und ob sich die gewohnten Konsumgewohnheiten noch lange halten können. Die Zukunft der E-Zigaretten in Deutschland ist, gelinde gesagt, ungewiss.
