In Schwachhausen brodelt es gewaltig. Anwohner und Beiratsmitglieder sind alles andere als begeistert von den jüngsten Entwicklungen im Wohnpark. Der Investor Helken Planungs- und Immobilien GmbH (HPI) hat die genehmigte Baugröße um bis zu 33 Prozent überschritten. Man könnte meinen, die Stadt Bremen spielt ein gefährliches Spiel, indem sie diese Überschreitungen nachträglich legalisieren möchte. Da fragt sich doch jeder: Wo bleibt die Transparenz?

Die Empörung über die Baubehörde ist groß. Ralph Saxe, ein Sprecher der Bau-Deputation von den Grünen, lässt keinen Zweifel daran, wie unzufrieden er mit dem Umgang der Behörde ist. In seinen 15 Jahren im Amt hat er noch nie eine so massive Abweichung erlebt. Es ist ein bisschen so, als ob man in einem Restaurant das falsche Gericht serviert bekommt und der Kellner dann auch noch denkt, dass alles in Ordnung sei. Eine dringende Berichtsbitte hat Saxe bereits an das Ressort gerichtet. Die Diskussion in der Baudeputation war intensiv und die Reaktionen schwankten zwischen Betroffenheit und Unverständnis. Die Verwaltung selbst steht dem Verfahren skeptisch gegenüber.

Ein Baustellen-Chaos

Die Situation wird noch komplizierter, wenn man die Unzufriedenheit der Anwohner betrachtet. Diese fordern nicht nur die Einhaltung der Bauvorschriften, sondern auch die Fertigstellung eines geplanten Spielplatzes. Wilhelm Petry, ein Bremer Stadtplaner, weiß zu berichten, dass von drei Baufeldern nur zwei bebaut sind, während das dritte seit Jahren brachliegt. Ein weiteres Mehrfamilienhaus wurde größer geplant als genehmigt, was die Geduld der Schwachhauser auf eine harte Probe stellt.

Aber das ist noch nicht alles. Die Anwohner sind auch darüber verärgert, dass die ursprünglich nur für Fußgänger und Radfahrer vorgesehene Baustellenzufahrt an der Scharnhorststraße nun auch für Baufahrzeuge genutzt werden soll. Das wirft Fragen zur Verkehrssicherheit auf. HPI hat sich drei Jahre lang geweigert, einen Teil des Areals an die Baugemeinschaft „Stark wohnen in Schwachhausen“ zu verkaufen, die bereits 2017 einen Grundstückszuschlag erhielt. Die Baugemeinschaft hat 300.000 Euro in die Planung investiert, aber einen Kaufvertrag gab es nie. Man könnte sagen, das ist ein echter Schlag ins Gesicht für all jene, die sich für eine bessere Nachbarschaft einsetzen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Eine wichtige Frage, die sich hier stellt: Wie läuft das eigentlich mit den baurechtlichen Vorschriften? Abweichungen von diesen müssen gesondert beantragt und begründet werden. Das betrifft nicht nur genehmigungspflichtige, sondern auch genehmigungsfreie und verfahrensfreie Bauvorhaben. Das könnte heißen, dass die Baubehörde unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung erteilen kann, wenn es im Interesse der Allgemeinheit liegt. Aber hier scheint etwas schiefzulaufen.

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Die Genehmigungspraxis ist in der Kritik, und es ist nicht auszuschließen, dass die Bausenatoren bald einen gehörigen Wind um die Ohren wehen bekommen. In Berlin wird unterdessen eine Novelle des Baugesetzbuches vorbereitet, die den Wohnungsbau fördern soll. Immobilienverbände finden das jedoch nicht ausreichend. Man fragt sich: Werden solche Maßnahmen tatsächlich den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht, oder sind sie nur ein weiterer Tropfen auf den heißen Stein?