In der Bremer Nachbarschaft, genauer gesagt in Habenhausen, sorgt die geplante Neuausrichtung der Jugendförderung für besorgte Gesichter. Ab 2027 wird die Verteilung der Fördermittel zentral in den Ämtern für Soziale Dienste (AfSD) entschieden. Dies betrifft viele Einrichtungen, darunter die Kinder- und Jugendfarm, die als eine der wenigen in Obervieland die neuen Mindeststandards erfüllt. Der Obervielander Beirat und die betroffenen Einrichtungsvertreter kritisieren bereits jetzt vehement die zentrale Mittelvergabe und die damit verbundenen neuen Anforderungen.

Die neuen Mindeststandards schreiben vor, dass jede Jugendeinrichtung während der Öffnungszeiten mindestens zwei Mitarbeiter, darunter eine Fachkraft, beschäftigen muss. Für große Einrichtungen sind sogar mindestens drei Mitarbeiter erforderlich, wovon zwei Fachkräfte sein müssen. Momentan erfüllt jedoch keine andere Einrichtung in Obervieland diese Vorgaben, was die Situation für viele Träger verkompliziert. Besonders die Kinder- und Jugendfarm sieht sich durch die drohende Mittelverknappung und die Unsicherheiten bei der Planung in ihrer Existenz bedroht.

Die Reaktionen der Betroffenen

„Wir sind empört über den Vorschlag der Sozialbehörde“, äußert sich Klaus Möhle, der Sprecher des Obervielander Beirats. Auch Cornelia Gorhold von der Jugendfarm beklagt eine falsche Bewertung und die ungerechte Behandlung der Einrichtung. Der Beirat lehnt die vorgeschlagene Verteilung der Jugendfördermittel ab und fordert eine vollständige Finanzierung der Einrichtungen. Am 30. April findet eine Planungskonferenz statt, bei der alle Obervielander Einrichtungen zusammenkommen, um weitere Lösungsansätze zu besprechen.

Die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Bremischen Bürgerschaft über das Konzept wird voraussichtlich im Juni getroffen. Bis dahin laufen Einzelgespräche zwischen dem AfSD und den Einrichtungen, um die besorgniserregenden Auswirkungen der neuen Geldverteilung zu diskutieren.

Finanzierung und Unterstützung in der Jugendbildung

Die Finanzierung der außerschulischen Jugendbildung ist ein zentrales Anliegen in Bremen. Laut dem Bremischen Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz (BremKJFFöG) können Fördermittel bereitgestellt werden, die auch für die internationale Jugendarbeit von Bedeutung sind. Die Stadt Bremen verfolgt dabei eine geschlechtergerechte Haushaltspolitik, die auch Gender Budgeting umfasst.

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Die Jugendförderung in Bremen ist breit gefächert und umfasst Themen wie Kinder- und Jugendschutz, Medienkompetenz, und Jugendinformation. Die Unterstützung von Jugendverbänden und die Anerkennung freier Träger nach § 75 SGB VIII sind ebenfalls wesentliche Bestandteile des Systems. Doch trotz der Bemühungen stehen viele Einrichtungen vor der Herausforderung, die neuen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die nötige Planungssicherheit zu gewährleisten.

Ein Ausblick auf die Zukunft

Die Unsicherheiten, die mit der neuen Verteilung der Fördermittel einhergehen, stellen die Zukunft der Jugendförderung in Bremen auf die Probe. Während einige Einrichtungen wie der Jugendclub Kattenturm der Awo ihre institutionelle Förderung behalten können, fallen andere, darunter der Awo-Funpark und der Aktiv-Treff des DRK, aus der institutionellen Förderung heraus und müssen sich auf Projektgelder stützen. Diese sind jedoch oft nur für ein Jahr gesichert, was die Planung erheblich erschwert.

Die kommenden Monate werden entscheidend sein für die Jugendförderung in Habenhausen und der gesamten Region. Die Stimmen der Betroffenen müssen gehört werden, um ein gerechtes und nachhaltiges System für alle Jugendlichen zu gewährleisten. Die Herausforderungen sind groß, aber die Hoffnung auf eine bessere Lösung bleibt bestehen.