Jugendschutz in Gefahr: Alarmierende Kontrollen decken eklatante Verstöße auf
Das Ordnungsamt Bremen hat in den letzten Monaten eine Reihe von Jugendschutzkontrollen durchgeführt, die so manchem Betreiber die Schweißperlen auf die Stirn treiben dürften. Sechs Tage lang, seit Januar 2026, wurden insgesamt 33 Betriebe unter die Lupe genommen. Das Ergebnis? Ein alarmierender Verstoß von rund 88 Prozent! Bei 29 der kontrollierten Betriebe gab es Verstöße gegen das Gesetz, insbesondere beim Verkauf von Tabakwaren oder Alkohol an Jugendliche, was natürlich ganz klar verboten ist.
Und es wird noch besser – oder sagen wir, schlimmer. Bei jenen Betrieben, die bereits vorher kontrolliert worden waren, fiel nur einer von sechs negativ auf. Das lässt vermuten, dass einige Betreiber lieber die Augen vor den gesetzlichen Vorgaben verschließen, anstatt Verantwortung zu übernehmen. Die Kontrollen wurden quer durch die Stadt durchgeführt, mit besonderem Fokus auf Vegesack, wo die Bürger verstärkte Maßnahmen gefordert hatten. Hier hat das Ordnungsamt also den Finger in die Wunde gelegt.
Die Rolle der Testkäufer
Die Kontrollen wurden von freiwilligen Testkäuferinnen, die Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten sind, durchgeführt und von einem Ordnungsdienst unterstützt. Diese jungen Frauen haben sich also mutig in die Läden begeben, um sicherzustellen, dass die Regeln eingehalten werden. Bei jeder Feststellung eines Verstoßes wurde umgehend ein Bußgeldverfahren eingeleitet, und da kommt der spannende Teil: Die Strafen für die Betreiber können zwischen 1000 und 2500 Euro liegen – für Mitarbeitende sogar 500 Euro. Und das ist nur der Anfang! Bei Wiederholungsverstößen können die Bußgelder ordentlich ansteigen, im schlimmsten Fall droht der dauerhafte Entzug der Gewerbeerlaubnis. Hier wird’s also richtig ernst.
Einige Verkäufer hatten die schockierende Ausrede, die Jugendlichen hätten älter ausgesehen oder sie hätten die Vorschriften einfach nicht gekannt. Aber das Ordnungsamt bleibt hart: In jedem Fall läuft das Bußgeldverfahren weiter. Das Bewusstsein für das Jugendschutzgesetz wird bei allen Betroffenen nach dem Testkauf geschärft, was zumindest einen positiven Nebeneffekt hat.
Das Jugendschutzgesetz im Detail
Das Jugendschutzgesetz ist ein fundamentales Instrument zum Schutz unserer Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt nicht nur den Verkauf und die Abgabe von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol, sondern auch die Abgabe von Filmen und Computerspielen. Ein Blick auf die Regeln zeigt, dass die Abgabe von Tabakwaren und nikotinhaltigen Produkten an unter 18-Jährige absolut verboten ist. Auch der Konsum ist nicht gestattet. Automaten müssen so gestaltet sein, dass Jugendliche keine Tabakwaren entnehmen können. Und das gilt auch für den Versandhandel.
Ähnlich verhält es sich mit Alkohol: Die Abgabe von Bier, Wein und Sekt an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist tabu, und für andere alkoholische Getränke liegt die Grenze sogar bei unter 18 Jahren. Um sicherzustellen, dass diese Regeln eingehalten werden, sind die Gewerbetreibenden und Veranstalter verpflichtet, die Vorgaben zu kennen und zu befolgen. Schließlich können Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.
Das Ordnungsamt hat angekündigt, die Kontrollen in allen Stadtteilen regelmäßig fortzusetzen. Ein Schritt, der in vielen Augen notwendig ist, um die Gesundheit und Sicherheit unserer Jugendlichen zu schützen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahmen nicht nur kurzfristig Eindruck hinterlassen, sondern auch langfristig zu einem Umdenken bei den Betreibern führen. Denn am Ende des Tages geht es darum, unseren Kindern und Jugendlichen eine sichere Umgebung zu bieten – und das kann nicht oft genug betont werden.
