In Bremen, genauer gesagt in der Justizvollzugsanstalt Bremen, brodelt es ganz schön. Die Situation ist angespannt, denn die Anstalt ist seit Monaten überbelegt. Mit 717 Haftplätzen und durchschnittlich 737 Gefangenen wird es nicht nur eng, es werden auch die Grenzen des Machbaren überschritten. Doppel- und Dreifachbelegungen von Zellen sind die Folge, und das Trennungsgebot zwischen Jugendlichen und Erwachsenen kann nicht mehr strikt eingehalten werden. Ein Zustand, der nicht nur die Menschen hinter Gittern betrifft, sondern auch die Mitarbeiter, die ständig mit der Herausforderung konfrontiert sind, ein sicheres Umfeld zu gewährleisten.
Die Begegnungen zwischen den jüngeren und älteren Gefangenen finden vor allem während der Freizeit statt. In einer Abteilung der Jugendstrafhaft verbringen ein Minderjähriger, sechs Jugendliche und sechs Erwachsene ihre Freizeit gemeinsam. Auch in der Jugenduntersuchungshaft gibt es vier Minderjährige, die mit Erwachsenen in der gleichen Zeit Freistunden abhalten – das wirft Fragen auf. Bislang gab es keine Beschwerden von den jüngeren Gefangenen über diese gemeinsame Unterbringung. Merkwürdigerweise scheinen die Erwachsenen eher die schützenswerten zu sein; die Mitarbeiter berichten, dass sie eher vor den Jugendlichen geschützt werden müssen.
Die Bedenken der Politik
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion ist alarmiert und sieht die Kapazitätsgrenze eindeutig überschritten. Simon Zeimke, der justizpolitische Sprecher, äußert seine Bedenken über mögliche Sicherheitsprobleme und Konflikte, die in solchen überfüllten Hafthäusern entstehen könnten. Die geforderten Reaktionen auf die Überbelegung sind klar: Es müssen dringend Lösungen gefunden werden, um die Situation zu entschärfen. Die dauerhafte Mehrfachbelegung wird bereits als Krisenmodus bezeichnet. Resozialisierung erfordert schließlich Raum, individuelle Betreuung und Stabilität, und das ist in der aktuellen Lage nicht gewährleistet.
Ein weiterer Punkt, der in der politischen Diskussion immer lauter wird, ist die Aussetzung der Ersatzfreiheitsstrafen. Viele betrachten dies als Ausdruck einer strukturellen Schieflage im Justizsystem. Zudem wird mehr Tempo und Planungssicherheit bei der Sanierung der JVA gefordert. Die zentralen Bauabschnitte sollen erst 2028 abgeschlossen sein, und das Ganze steht unter Finanzierungsvorbehalt. Ein belastbarer Vollzugsplan, der Kapazitäten, Personal und die Bedarfsentwicklung realistisch abbildet, ist dringend notwendig, um Sicherheit und Resozialisierung als Kernaufgaben des Staates zu gewährleisten. Zeimke fordert unmissverständlich, dass der Senat handeln muss, bevor es zu spät ist.
Zahlen und Fakten
In der Tat, die Zahlen sprechen für sich. Ende April gab es im Jugendvollzug der JVA Bremen 34 Gefangene, aufgeteilt in 17 in Strafhaft und 17 in Untersuchungshaft. Bremen hat im Vergleich zu anderen Bundesländern eine verhältnismäßig geringe Zahl jugendlicher Straftäter. Überlegungen zur Verlegung des Bremer Jugendvollzugs nach Hameln wurden bereits verworfen, da Niedersachsen die Haftplätze selbst benötigt. Der Senat prüft jedoch weiterhin Alternativen zur Verlegung, insbesondere in Anbetracht der geplanten Inbetriebnahme einer neuen Jugendhaftanstalt in Hamburg-Billwerder im Jahr 2027.
Die neuesten Daten zur Strafvollzugsstatistik werden am 11. Dezember 2024 veröffentlicht und basieren auf dem Stichtag 31. März 2024. Diese Erfassung gibt Aufschluss über die Zahl und Struktur der in Justizvollzugsanstalten einsitzenden Personen, was für zukünftige Planungen von großer Bedeutung ist. Die Statistiken werden von den Statistischen Ämtern der Länder übermittelt und liefern wichtige Informationen, um die aktuelle Situation besser zu verstehen und gegebenenfalls Verbesserungen einzuleiten.