Bürokratischer Albtraum: Wenn die Unterschrift zum Stolperstein wird
In Bremen sorgt ein kurioser Fall für Aufsehen: Josef R. Obermaier, ein seit zwei Jahren in der Stadt lebender Bürger, hat Schwierigkeiten, einen neuen Reisepass zu beantragen. Der Grund? Seine Unterschrift wird vom Bürgeramt nicht akzeptiert, da sie den Familiennamen nicht klar erkennen lässt. Obermaier, der seit 39 Jahren die gleiche Unterschrift nutzt, sieht das als einen Angriff auf seine Persönlichkeitsrechte. Ein bürokratischer Albtraum, könnte man sagen!
Im Mai hatte er seinen Reisepass beantragt, nachdem sein vorheriger abgelaufen war. Bei seinem Besuch im Bürger-Service-Center Mitte wurde seine Unterschrift abgelehnt. Nach einer kurzen Beratung mit einem weiteren Mitarbeiter änderte er sie leicht, doch auch diese Variante wurde einige Wochen später als unzureichend zurückgewiesen. Ein Schreiben informierte ihn darüber, dass die Unterschrift den formellen Vorgaben des Passgesetzes nicht entspreche. Der Abteilungsleiter der Behörde bestätigte, dass die Unterschrift nicht erkennbar sei und ein neuer Antrag notwendig sei.
Ein Blick auf die rechtlichen Hintergründe
Die Innenbehörde erklärte, dass Obermaier kostenfrei einen neuen Pass beantragen könne, sofern seine Unterschrift den Vorgaben entspricht. Diese Vorgaben sind im Passgesetz festgelegt, das besagt, dass deutsche Staatsbürger, die aus dem Geltungsbereich des Gesetzes aus- oder einreisen, einen gültigen Pass mitführen müssen. Eine Unterschrift muss individuell sein und den Familiennamen erkennbar darstellen, auch wenn sie nicht vollständig lesbar ist. Die Anforderungen sind klar, doch in diesem speziellen Fall scheint es an der Umsetzung zu hapern.
Obermaier, der bereits für einen neuen Antrag etwa 80 Euro zahlen müsste, kritisierte diese Kosten und bezeichnete die Situation als Angriff auf seine Würde. Die stellvertretende Sprecherin der Innenbehörde, Canan Sevil, erklärte, dass es Regeln für Unterschriften gibt, die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Passgesetz festgelegt sind. Diese Regelung wurde zuletzt 2009 aktualisiert, und obwohl solche Fälle selten sind, gibt es Spielraum für persönliche Schriftzüge. Vielleicht wäre es an der Zeit, diese Spielräume auch zu nutzen?
Die Relevanz des Passgesetzes
Das Passgesetz selbst regelt nicht nur die Ausstellung von Pässen, sondern auch die damit verbundenen Pflichten der Passinhaber. So müssen diese bestimmte Verpflichtungen erfüllen, wie den Verlust eines Passes sofort zu melden. Auch die Gebühren für die Ausstellung sind klar definiert, und es wird darauf geachtet, dass die persönlichen Daten der Antragsteller geschützt werden. Die Gesetzgebung verlangt, dass Pässe einheitlichen Mustern entsprechen und spezifische persönliche Daten enthalten. Dies dient, wie man sich denken kann, der Sicherheit.
Ob Obermaier letztendlich einen neuen Reisepass erhält, bleibt abzuwarten. Das Bürgeramt plant, Kontakt zu ihm aufzunehmen, um eine Lösung zu finden. Es bleibt zu hoffen, dass dabei nicht nur auf die Vorschriften geachtet wird, sondern auch auf die menschlichen Aspekte, die in dieser bürokratischen Hürde oft verloren gehen. Schade, dass ein Stück Papier so viel Aufregung verursachen kann!
